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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

1. Jede Bestellung ist erst dann gültig, wenn vom Werk bestätigt. Die Ihnen durch den Vertreter überreichte Auftragskopie ist nur als eine vorläufige Information zu betrachten.

2. Lieferverzögerungen unter vier Wochen können keine Anlass zum Stornieren geben, ausgenommen wenn eine Sondervereinbarung dieser Art unterschrieben worden ist. Unter Lieferungsdatum verstehen wir den Tag, an dem die Ware abgeht.

3.Für jede Lieferung sind folgende Toleranzen als normal zu betrachten :
A. Fädenzahl: 5%
B. Länge und Breite: 3%
C. Gewicht: 5%

4. Gelieferte Artikel mit oder ohne Namenseinwebung dürfen um 10 Prozent höher oder niedriger als die bestellte Menge sein.

5. Ein bestätiger Preis ist fest und endgültig und kann überhaupt kein Einfluss von Marktpreisen - niedrigeren oder höheren - untergehen, ausgenommen wenn anders vereinbart.

6. Unsere Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, auch wenn dieselben frei von uns abgefertigt werden.

7. Die Waren werden nur auf die schriftliche Bitte des Kunden versichert, wobei wir uns die Berechnung der Versicherungsgebühren vorbehalten.

8. Beschwerden, andere als solche, verursacht durch unsichtbare Fehler, werden nicht in Anbetracht genommen, wenn Sie nicht innerhalb von acht Tagen nach Eingang oder nach Verarbeitung der Ware, schriftlich eingereicht werden.
Falls eine Reklamation akzeptiert und mit einer Entschädigung gelöst wird, beschränkt sich diese Entschädigung auf den Verkaufswert der reklamierten Ware.

9. Rücksendungen werden ohne schriftliche Genehmigung vom Lieferanten nicht akzeptiert; die Retourgenehmigung bedeutet noch keine Anerkenning der Beschwerden.

10. Im Falle höheres Gewalt werden von Rechtswegen die Termine der Ausführung aufgeschoben. Jedoch verfügt jede Partei, ohne Vergütung der Gegenpartei, über das Recht den Vertrag zu stornieren, wenn die Verschiebung mehr als 60 Tage beläuft. Zusätzliche Verschiebungen nach Inverzugssetzung werden im Falle höheres Gewalt nicht storniert.

11. Falls der Käufer den Vertrag oder einen sonstigen Vertrag mit dem Verkäufer auch nur teilweise nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt von Rechtswegen und ohne Inverzugssetzung die Ausführung der eigenen Verpflichtungen einzustellen. Ausserdem kann der Verkäufer, unbeschadet das Rechtes auf Schadenersatz, falls der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt oder nur teilweise zu jeder Zeit :
- durch Einschreibebrief mit Empfangsanzeige
- ohne Inverzugssetzung, den Vertrag von Rechtswegen völlig oder teilweise als unvereinbar betrachten.
In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich und spätestens 48 Stunden nach Eingang des Einschreibe-briefes, die identifizierbare Ware zur Verfügung des Verkäufers freigeben.

12. Der Zahlungsort ist Lauwe. Als Zahlung gilt vereinbart, wenn der Zahlungs-bzw. Geldempfänger über den vollen Geldbetrag ohne Valutastellung und ohne jegliche Einschränkung frei verfügen kann. Es wird vorausgesetzt, dass die Lieferungen in Lauwe erfolgen, auch wenn die Ware an eine andere Adresse zum Versand gebracht wird.

13. Verkäufe zahlbar in aufeinanderfolgenden Raten. Falls der Käufer eine der aufeinanderfolgenden Raten nicht am vereinbarten Falligkeitstag zahlt, macht diese Tatsache alle anderen Raten der diesbezüglichen Rechnung (sowie die schuldige Saldo aller anderen, auch der nicht fälligen Rechnungen) von rechtswegen sofort einklagbar.

14. Falls am Verfalltag der Rechnung die Zahlung nicht stattfindet, belaufen die Verzugzinsen von Rechtswegen auf 12% pro Jahr, ohne vorheriger Anmahnung.

15. Neben den Verzugzinsen, wird eine Pauschalerhöhung um 12% der unbezahlten Rechnungssumme (mindestens 50 EUR - maximal 2500 EUR) sofort fällig. Diese Pauschalerhöhung gilt sofort nach der Inverzugsetzung. Verzugzinsen und eventuelle Kosten bleiben hiervon unberührt.

16. Für die Ausführung bestimmter Kontrakte behalten wir uns vor Sicherheit für die Gegenleistung zu verlangen und in Ermangelung derselben, solche Massnahmen zu treffen, die wir voraussetzen unserem Interesse zu entsprechen.

17. Das Ausschreiben eines Wechsels oder irgendwelche sonstige Regulierung stellt überhaupt keine Erneuerung oder Abweichung von den Bedingungen des Vertrages dar.

18. Der Verkäufer behält sich das Recht, irgendwelcher Streitigkeit in Bezug auf dem hiesigen Vertrag, einem Gerichtsstand aus seinem Rechtsgebiet vorzulegen.

19. Falls es zwischen Käufer und Verkäufer feststehende und fällige gegenseitigen Schulden und Forderungen gibt, hat der Verkäufer von Rechts wegen einen Anspruch auf Kompensation.

FUER DEUTSCHLAND
Es gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textil-Industrie mit den aufgeführen Ergänzungen hierunten. Die Vertragschliessenden sind darüber einig, dass die Einheits-bedingungen nebst Abänderungen und Ergänzungen Bestandteil des Kaufvertrages sind.

1. Gerichtsstand
Gerichtsstand (auch für Wechsel-und Scheck-Klagen) ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers oder Krefeld. Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.

2. Zahlungsverzug
Bei Zahlung nach Fälligkeit ist ausser den Verzugszinsen vom Käufer eine Vertragstrafe von 10% der geschuldeten Hauptsumme zu zahlen. Insoweit gilt § 339 B.G.B. Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschliesslich Verzugszinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem Laufenden Vertrage verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszielsbare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über Bundesbankdiskont berechnet.

3. Eigentumsvorbehalt

a. Die Ware bleibt bis zu vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen der Verkäufers, Eigentum des Verkäufers.

b. Der Käufer ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräussen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen.

c. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.

d. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäss § 950 B.G.B. an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Verarbeiteten Gegenständen.

e. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist.

f. Der Verkäufer wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverplichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.

g. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

h. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird der Verkäufer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben.

i. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfandglaubigers sofort zu benachrichtigen.

j. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen and die Drittschuldner, nebst Rechnungsabschriften, zu übersenden.

k. Beträge die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzugeben.


FUER OESTERREICH  EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers.



De Witte Lietaer International Textiles NV
Koningin Astridlaan 48, B-8930 Lauwe-Belgium
Telefoon: +32 (0)56 43 02 11,  Fax: +32 (0)56 43 02 90